Benutzungsreglement Clubhaus
Damit die Benützung unseres Clubhauses reibungslos abläuft, haben wir einige „Goldene Regeln“ ausgearbeitet, welche die Arbeit für Alle wesentlich erleichtert:
Grundsätzliches
Das Clubhaus steht allen Mitgliedern der Sektion Rossberg für sämtliche Clubaktivitäten zur Verfügung. Private und geschäftliche Nutzung ist nicht gestattet. Das Clubhaus kann nach Absprache mit dem Clubhaus-Chef an andere Vereine für einzelne Anlässe gegen Entgelt vermietet werden.
Reservationen
Sämtliche Reservationen müssen dem Clubhaus-Chef rechtzeitig gemeldet werden.
Clubhaus-Chef: Hans Fischer
Engelmattstrasse 11
6318 Walchwil
Tel. P. 041 758 06 36 / G 041 726 47 20
Mail: hans.fischer ät mymail.ch
Der Donnerstag-Abend ist für unseren Clubhöck bestimmt und kann nicht reserviert werden.
Benützung
Der Anlass-Verantwortliche kann den Schlüssel beim Clubhaus-Chef oder bei einem Vorstandsmitglied abholen. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass
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Keine übermässigen Lärm-immissionen verursacht werden (Nachtruhe einhalten)
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Kein Saalmobiliar im Freien aufgestellt wird
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Alle bezogenen Getränke bezahlt sind
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Geschirr und Gläser abgewaschen und verräumt sind
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Die Räume nach der Benützung gereinigt werden
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Sämtliche Türen und Fenster beim Verlassen wieder geschlossen werden
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Licht, Kochherd und alle elektrischen Anlagen ausgeschaltet sind
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Allfällige Schäden sofort dem Clubhaus-Chef gemeldet werden
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Die Schlüssel umgehend zurückgegeben werden
Getränke
Die Preise der Getränke-Liste sind verbindlich. Die konsumierten Getränke sind sofort zu bezahlen. Eine entsprechende Kasse wird vom Clubhaus-Chef bereitgestellt. Es dürfen keine Getränke an Passanten verkauft werden.
Essen
Wenn in der Küche Mahlzeiten zubereitet werden, ist der Raum anschliessend gut zu lüften. Es dürfen keine Essensreste im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Clubmaterial
Der Clubhaus-Chef gibt monatlich den Eintritts-Code für den Materialraum allen Vorstandsmitgliedern sowie dem erweiterten Vorstand bekannt. Diese leiten den Code an die interessierten Clubmitglieder (z.B. Tourenleiter) weiter. Der Zutritts-Code darf nicht an Aussenstehende mitgeteilt werden.
Das Clubmaterial sowie Landkarten und Führer können nicht reserviert und müssen nach der Tour umgehend wieder zurückgebracht werden. Jeder Benützer trägt das ausgeliehene Material in die vorhandene Liste ein. Beschädigtes Material muss separt gelagert und entsprechend beschriftet werden. Zudem ist sofort der Materialverantwortliche zu verständigen.
Materialveranwortlicher:
Stefan Juch
Tel. P 041 761 78 76 / G 041 728 22 85
Mail: stefan.juch ät zug.zg.ch
Besonderes
IM CLUBHAUS DARF NICHT GERAUCHT WERDEN
Grundsätzlich gilt: Ich verlasse das Clubhaus so, wie ich es anzutreffen wünsche!!
Ich freue mich, Euch demnächst in unserem Clubhaus anzutreffen, sei es am wöchentlichen Clubhock (jeweils Donnerstag ab 19.30 h), an einem Vortragsabend oder einfach zu einem gemütlichen Beisammensein.
Obmann Liegenschaftskommission
Werni Schumpf


